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Buchhaltung

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Datenschutzerklärung

1. Datenschutz auf einen Blick
Allgemeine Hinweise

Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie unsere Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.

Datenerfassung auf unserer Website
Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website?
Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Dessen Kontaktdaten können Sie dem Impressum dieser Website entnehmen.

Wie erfassen wir Ihre Daten?
Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie uns diese mitteilen. Hierbei kann es sich z.B. um Daten handeln, die Sie in ein Kontaktformular eingeben.
Andere Daten werden automatisch beim Besuch der Website durch unsere IT-Systeme erfasst. Das sind vor allem technische Daten (z.B. Internetbrowser, Betriebssystem oder Uhrzeit des Seitenaufrufs). Die Erfassung dieser Daten erfolgt automatisch, sobald Sie unsere Website betreten.

Wofür nutzen wir Ihre Daten?
Ein Teil der Daten wird erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Website zu gewährleisten. Andere Daten können zur Analyse Ihres Nutzerverhaltens verwendet werden.

Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?
Sie haben jederzeit das Recht unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.

Analyse-Tools und Tools von Drittanbietern
Beim Besuch unserer Website kann Ihr Surf-Verhalten statistisch ausgewertet werden. Das geschieht vor allem mit Cookies und mit sogenannten Analyseprogrammen. Die Analyse Ihres Surf-Verhaltens erfolgt in der Regel anonym; das Surf-Verhalten kann nicht zu Ihnen zurückverfolgt werden. Sie können dieser Analyse widersprechen oder sie durch die Nichtbenutzung bestimmter Tools verhindern. Detaillierte Informationen dazu finden Sie in der folgenden Datenschutzerklärung.
Sie können dieser Analyse widersprechen. Über die Widerspruchsmöglichkeiten werden wir Sie in dieser Datenschutzerklärung informieren.

2. Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen
Datenschutz
Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.
Wenn Sie diese Website benutzen, werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Die vorliegende Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht.
Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

Hinweis zur verantwortlichen Stelle
Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:

Allgemeine Geschäftsbedingungen Tagesreisen von Omnibusbetrieb u. Reiseservice Olaf Weingart e.K.

Holzthalebener Str. 34, 9999 Menteroda für Vertrags­abschlüsse ab dem 01.07.2018

Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der Firma Omnibusbetrieb u. Rei- seservice Olaf Weingart e.K., Holzthalebener Str. 34, 99996 Menteroda (nachfolgend „Weingart Reisen“), bei Vertragsschluss ab 01.07.2018 zu Stande kommenden Dienstleistungsvertrages zur Erbringung von Tages- fahrten. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 611ff BGB und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Geschäftsbedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

1. Stellung von Weingart Reisen; anzuwendende Rechtsvorschriften

1.1. Weingart Reisen erbringt die ausgeschriebenen Tagesfahrtenleistun- gen als Dienstleister und unmittelbarer Vertragspartner des Kunden bzw. des Auftraggebers.

1.2. Auf das Rechtsverhältnis zwischen Weingart Reisen und dem Kunden, bzw. dem Auftraggeber finden in erster Linie die mit Weingart Reisen getroffenen Vereinbarungen, ergänzend diese Vertragsbedingungen, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Dienstvertrag §§ 611 ff. BGB Anwendung.

1.3. Soweit in zwingenden internationalen oder europarechtlichen Vor- schriften, die auf das Vertragsverhältnis mit Weingart Reisen anzuwen- den sind, nichts anderes zu Gunsten des Kunden bzw. des Auftraggebers bestimmt ist, findet auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis mit Weingart Reisen ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

1.4. Die nachfolgenden Bestimmungen finden nur Anwendung auf die Ta- gesfahrten von Weingart Reisen. Auf Reiseverträge und Mehrtagesfahr- ten, die Unterkunftsleistungen beinhalten, finden die Reisebedingungen von Weingart Reisen (Reisekatalog 2020) Anwendung.

2. Vertragsschluss; Stellung eines Gruppenauftraggebers

2.1. Für alle Buchungen von Tagesfahrten gilt:

a) Buchungen werden nur als Präsenzbuchung, telefonisch, per Fax oder per E-Mail entgegengenommen.

b) Grundlage des Angebots von Weingart Reisen und der Buchung des Kun- den sind die Beschreibung des Tagesfahrtangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.

c) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von Weingart Reisen vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Reisepreis-Zahlung oder die In- anspruchnahme der Leistungen erklärt.

d) Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Ver- pflichtungen von Mitteilnehmenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Das gleiche gilt entsprechend für Gruppenauftraggeber oder Gruppenverantwortliche im Hinblick auf geschlossene Gruppentagesfahrten im Sinne der nachste- henden Ziffer 11.1 und die vom Gruppenauftraggeber oder Gruppenver- antwortlichen angemeldeten Tagesfahrtteilnehmer.

2.2. Buchungen von Tagesfahrten sind unmittelbar für den Kunden verbindlich und führen bereits durch die telefonische oder mündliche Bestätigung von Weingart Reisen zum Abschluss des verbindlichen Vertrages über Tagesfahrten. Der Vertrag kommt also mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch Weingart Reisen zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Kunden rechtsverbindlich sind. Wein- gart Reisen gibt ab ca. 5 Tage vor Fahrtbeginn Auskunft über die genaue Abfahrtszeit und die mögliche Zustiegsstelle.

2.3. Weingart Reisen weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB), auch wenn der Dienstleistungsvertrag im Wege des Fernabsatzes geschlossen wurde, kein Widerrufsrecht besteht. Die übrigen gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden bleiben davon unberührt.

3. Leistungen, Ersetzungsvorbehalt; abweichende Vereinbarungen; Ände­ rung wesentlicher Leistungen; Dauer von Leistungen; Witterungsverhält­ nisse

3.1. Die geschuldete Leistung von Weingart Reisen besteht aus der Erbrin- gung der jeweiligen Leistung entsprechend der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen.

3.2. Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich ausgeschriebenen Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit Weingart Reisen, für die aus Beweisgründen dringend die Textform empfohlen wird.

3.3. Änderungen wesentlicher Leistungen, die von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen und, die nach Vertragsabschluss not- wendig werden (insbesondere auch Änderungen im zeitlichen Ablauf der 34 jeweiligen Leistungserbringung) und von Weingart Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Ände- rungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Leistung nicht beeinträchtigen. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden bzw. des Auftraggebers im Falle solcher Änderungen wesentlicher Leistungen bleiben unberührt.

3.4. Angaben zur Dauer von Leistungen sind Circa-Angaben.

3.5. Für Witterungsverhältnisse und deren Auswirkungen auf vereinbarte Leistungen gilt:

a) Soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, finden die vereinbarten Leistungen bei jedem Wetter statt.

b) Witterungsgründe berechtigen demnach den Kunden, bzw. den Auf- traggeber nicht zum kostenlosen Rücktritt bzw. zur Kündigung bezüglich des Vertrages mit Weingart Reisen. Dies gilt nur dann nicht, wenn durch die Witterungsverhältnisse Körper, Gesundheit oder Eigentum des Kun- den bzw. der Teilnehmer des Auftraggebers an der Leistung so erheblich beeinträchtigt werden, dass die Durchführung für den Kunden bzw. den Auftraggeber und seine Teilnehmer objektiv unzumutbar ist.

c) Liegen solche Verhältnisse bei Beginn der Leistung vor oder sind vor Leistungsbeginn für dessen vereinbarten Zeitpunkt objektiv zu erwarten, so bleibt es sowohl dem Kunden bzw. dem Auftraggeber und Weingart Reisen vorbehalten, den Vertrag über die Leistung ordentlich oder außer- ordentlich zu kündigen.

4. Leistungserbringung und Zahlungsmodalitäten

4.1. Die vereinbarten Leistungen schließen die Erbringung der Leistungen und zusätzlich ausgeschriebener oder vereinbarter Leistungen ein.

4.2. Der Fahrpreis ist bis 10 Tage vor Antritt der Tagesfahrt zu entrichten. (Eine Bezahlung des Fahrpreises bei Fahrtantritt im Bus, ist nur nach vor- heriger Absprache möglich)

4.3. Soweit kein vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht des Kunden besteht und Weingart Reisen zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, gilt:

a) Leistet der Kunde den Leistungspreis bei Vorliegen der Fälligkeits- voraussetzungen nicht oder nicht vollständig, so ist Weingart Reisen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und vom Kunden Schadensersatz gem. §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB nach Maßgabe nachstehender Ziffer 7.3 zu fordern.

b) Ohne vollständige Bezahlung des Leistungspreises besteht kein An- spruch des Kunden auf Inanspruchnahme der Leistungen.

5. Kündigung durch den Kunden bzw. den Auftraggeber

Der Kunde bzw. der Auftraggeber können den Vertrag mit Weingart Reisen nach

5.1. Vertragsabschluss jederzeit vor dem vereinbarten Leistungsbeginn kündigen. Die Kündigung bedarf keiner bestimmten Form. Eine Kündigung in Textform wird jedoch dringend empfohlen.

5.2. Bei einer Kündigung durch den Kunden bzw. den Auftraggeber, die vor dem Tag, an dem die Tagesfahrt stattfindet, erfolgt, wird seitens Wein- gart Reisen ein Bearbeitungsentgelt pro gebuchte Person berechnet, wel- ches auch entsprechende Ansprüche von Weingart Reisen im Zusammen- hang mit der Kündigung des Dienstvertrages mit Weingart Reisen abgilt.

5.3. Es gelten folgende Stornierungsgebühren: bis zum 15. Tag vor Reiseantritt: 5,00 € Bearbeitungsgebühr pro gebuchte Person

vom 14. bis 10. Tag vor Reiseantritt: 20%
vom 9. bis 7. Tag vor Reiseantritt 30%
vom 6. bis 1 Tag vor Reiseantritt 50%
bei Nichterscheinen zur Fahrt 100%

Bitte dringend beachten!!! Eintrittskarten, welche nicht zurückgegeben wer­ den können, werden nicht erstattet!!!

Diese Regelungen finden auch bei Teilstornierungen sowie bei Gruppen Anwendung.

5.4. Bei Nichterscheinen zur Fahrt ist der volle Fahrpreis zu entrichten. Weingart Reisen hat sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die Weingart Reisen durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt. Ersparte Aufwendungen in Bezug auf Zusatzleis- tungen zur Leistung sind jedoch von Weingart Reisen an den Kunden nur insoweit zu erstatten, als gegenüber den jeweiligen Leistungsträgern ein gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch auf Erstattung bzw. Rück- vergütung besteht und von diesen auch tatsächlich erlangt werden kann.

5.5. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Weingart Reisen nachzuweisen, dass Weingart Reisen überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Entschädigungs- pauschale.

5.6. Weingart Reisen behält sich vor, anstelle der vorstehenden Beträge eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit Weingart Reisen nachweist, dass Weingart Reisen wesentlich höhere Aufwendungen ent- standen sind, insbesondere, soweit einzelne Leistungsbestandteile der Tagesfahrt seitens der Leistungsträger nicht erstattet werden sollten. Macht Weingart Reisen einen solchen Anspruch geltend, so ist Weingart Reisen verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Ver- wendung der Leistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

5.7. Durch die vorstehenden Kündigungsregelungen bleiben gesetzliche oder vertragliche Kündigungsrechte des Kunden im Falle von Mängeln der Dienstleistungen von Weingart Reisen sowie sonstige gesetzlichen Gewährleistungsansprüche unberührt.

6. Haftung von Weingart Reisen; Versicherungen

6.1. Eine Haftung von Weingart Reisen für Schäden, die nicht aus der Ver- letzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden bzw. Auftraggebers resultieren, ist ausgeschlossen, soweit ein Schaden von Weingart Reisen nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurde.

6.2. Weingart Reisen haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unter- lassungen von Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben oder sonsti- gen Anbietern, die anlässlich der Leistung besucht werden, es sei denn, dass für die Entstehung des Schadens eine schuldhafte Pflichtverletzung von Weingart Reisen ursächlich oder mitursächlich war.

6.3. Die vereinbarten vertraglichen Leistungen enthalten Versicherungen zu Gunsten des Kunden bzw. des Auftraggebers nur dann, wenn dies aus- drücklich vereinbart ist. Dem Kunden bzw. dem Auftraggeber wird der Abschluss einer Rücktrittskostenversicherung ausdrücklich empfohlen.

7. Rücktritt von Weingart Reisen wegen Nichterreichens der Mindestteil­ nehmerzahl

7.1. Weingart Reisen kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmer- zahl von 25 Personen nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch Weingart Reisen muss in der konkreten Leistungsausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Tagesfahrten oder bestimmte Arten von Tagesfahrten, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung deutlich angegeben sein.

b) Weingart Reisen hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rück- trittsfrist in der Buchungsbestätigung deutlich anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.

c) Weingart Reisen ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Tagesfahrt unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Tagesfahrt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

d) Ein Rücktritt von Weingart Reisen später als 2 Tage vor Leistungsbeginn ist unzulässig.

7.2. Wird die Tagesfahrtleistung aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Tagesfahrtpreis geleistete Zahlungen unver- züglich zurück.

8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

8.1. Weingart Reisen kann den Dienstleistungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von Weingart Reisen nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages ge- rechtfertigt ist.

8.2. Kündigt Weingart Reisen, so behält Weingart Reisen den Anspruch auf den Leistungspreis; Weingart Reisen muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Weingart Reisen aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

9. Zusatzbedingungen bei Tagesfahrten geschlossener Gruppen

9.1. Die nachstehenden Bedingungen gelten ergänzend zu diesen All- gemeinen Geschäftsbedingungen von Weingart Reisen für Tagesfahrten geschlossener Gruppen. Tagesfahrten für geschlossene Gruppen im Sinne dieser Bestimmungen sind ausschließlich Gruppenfahrten, die von Weingart Reisen als verantwortlichem Anbieter organisiert und über einen Gruppenverantwortlichen bzw. Auftraggeber gebucht und/oder abgewickelt werden, der als Bevollmächtigter für einen bestimmten Teil- nehmerkreis handelt.

9.2. Weingart Reisen und der jeweilige Gruppenauftraggeber können in Bezug auf eine solche Gruppenfahrt vereinbaren, dass dem Gruppenauf- traggeber als bevollmächtigtem Vertreter der Gruppenteilnehmer, beson- dere Rechte eingeräumt werden.

9.3. Weingart Reisen haftet nicht für Leistungen und Leistungsteile, gleich welcher Art, die – mit oder ohne Kenntnis von Weingart Reisen – vom Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverantwortlichen zusätzlich zu den Leistungen von Weingart Reisen angeboten, organisiert, durchgeführt und/oder den Kunden zur Verfügung gestellt werden. Hierzu zählen ins- besondere vom Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortlichen organisierte An- und Abreisen zu und von dem mit Weingart Reisen ver- traglich vereinbarten Ab- und Rückfahrtort, nicht im Leistungsumfang von Weingart Reisen enthaltene Veranstaltungen vor und nach der Tages- fahrt und unterwegs (Fahrten, Ausflüge, Begegnungen usw.) sowie vom Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortlichen selbst eingesetzte und von Weingart Reisen vertraglich nicht geschuldete Repräsentanten.

9.4. Weingart Reisen haftet nicht für Maßnahmen und Unterlassungen des Gruppenauftraggebers bzw. Gruppenverantwortlichen oder des vom Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortlichen eingesetzten Repräsentanten vor, während und nach der Tagesfahrt, insbesondere nicht für Änderungen vertraglicher Leistungen, welche nicht mit Weingart Reisen abgestimmt sind, Weisungen an örtliche Führer, Sonderabsprachen mit den verschiedenen Leistungsträgern, Auskünften und Zusicherungen gegenüber den Kunden.

9.5. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortliche oder von diesen eingesetzte Repräsentanten nicht berechtigt oder bevollmächtigt, Mängelanzeigen der Gruppenteil- nehmer entgegenzunehmen. Sie sind auch nicht berechtigt vor, während oder nach der Tagesfahrt für Weingart Reisen Beanstandungen des Kunden oder Zahlungsansprüche namens Weingart Reisen anzuerkennen.

10. Rechtswahl; Gerichtsstand; Verbraucherstreitbeilegung

10.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Weingart Reisen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Kunde kann Weingart Reisen nur am Sitz von Weingart Reisen verklagen.

10.2. Für Klagen von Weingart Reisen gegen den Kunden ist der Wohn- sitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Weingart Reisen vereinbart.

10.3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmun- gen internationaler Abkommen, die auf den Dienstleistungsvertrag zwi- schen dem Kunden und Weingart Reisen anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder

b) wenn und insoweit auf den Dienstleistungsvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde ange- hört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

10.4. Weingart Reisen weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbrau- cherstreitbeilegung darauf hin, dass Weingart Reisen nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbrau- cherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Bedingungen für Weingart Reisen verpflichtend würde, informiert Weingart Reisen die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Weingart Reisen weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäi- sche Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/ odr hin.

Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)

Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch Weingart-Reisen und jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
Der Kunde erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen von Weingart- Reisen und den Leistungserbringern bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Geschäftsstelle von Weingart Reisen und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen. Der Fahrer des Busses ist nicht Vertreter von Weingart Reisen zur Entgegennahme von Meldungen und Reklamationen.

© Urheberrechtlich geschützt; Noll & Hütten Rechtsanwälte, München | Stuttgart, 2018

Veranstalter der Tagesfahrten ist:

Omnibusbetrieb u. Reiseservice
Olaf Weingart e.K.
Handelsregister-Nr. HRA 570
Amtsgericht Mühlhausen

Menteroda
Holzthalebener Str. 34
99996 Unstruttal
Telefon: 036029/803-0
Telefax: 036029/80333
E-Mail: office@weingart-reisen.de
Internet: www.weingart-reisen.de
Umsatzsteuer-ID: DE155929596

(Stand dieser Fassung: Januar 2020)

Omnibusbetrieb u. Reiseservice
Olaf Weingart e.K,
Menteroda
Holzthalebener Straße 34
99996 Unstruttal

Telefon: +49 (0) 36029 – 803-0
E-Mail: office@weingart-reisen.de
Verantwortliche Stelle ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z.B. Namen, E-Mail-Adressen o. Ä.) entscheidet.

Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung
Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

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Auskunft, Sperrung, Löschung
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3. Datenschutzbeauftragter
Gesetzlich vorgeschriebener Datenschutzbeauftragter
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Omnibusbetrieb u. Reiseservice
Bettina Weingart
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4. Datenerfassung auf unserer Website
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5. Soziale Medien
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6. Analyse Tools und Werbung
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7. Newsletter
Newsletterdaten
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8. Plugins und Tools
YouTube
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